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GfpB - Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GfpB) wird seit 2013 vom Gesetzgeber im § 5 AschG vorgeschrieben. Wir verfügen über verschiedene Konzepte zur Umsetzung der GfpB, die für alle Unternehmensgrößen geeignet sind.

Unternehmensberatung Hösterey GbR - Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Wichtige Fakten

Unsere Durchführung der GfpB mittels wissenschaftlich anerkannter Messmethoden entspricht vollumfänglich den Anforderungen des § 5 AschG. Die Auswertung erfolgt nach einem Analysemodell der Hösterey Unternehmensberatung und liefert präzise Hinweise zu konkreten Handlungsfeldern. Wir lassen Sie mit den Ergebnissen nicht allein, sondern bieten - auf Wunsch - die Entwicklung eines Ziele- und Maßnahmenkatalogs, sowie dessen Umsetzung und Evaluation mit an.

Unabhängig davon, ob Sie nur eine Analyse und Auswertung der GfpB oder aber darüber hinausgehenden Beratungsbedarf haben, wir bringen es mit Ihnen auf den Punkt.

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Unternehmensberatung Hösterey GbR - „Besser werden | erfolgreich bleiben“